Der inter­nationale Führer­schein

zuletzt bearbeitet am 23.3.2016, Lesezeit etwa 5 Minuten

Wozu braucht es einen inter­nationalen Führerschein, wenn doch innerhalb der Mitglied­staaten der Europä­ischen Union alle bisher gültigen Führer­schein-Dokumente anerkannt werden?

Übersicht:

Der deutsche Führerschein

Bisher wurden in der Bundes­republik Deutschland drei Arten von Führer­scheinen verwendet.

Der mittlerweile sehr verwaschene und mit historisch interessanten Fotos ausgestattete graue Führerschein wurde bis April 1986 ausgegeben.

Auf ihn folgte der rosafarbene EG-Führerschein.

In der DDR wurden Führerscheine bis 1990 ausgegeben.

Diese drei Führerscheine sind weiter gültig. Durch eine Änderung der Fahr­erlaubnis-Verordnung verlieren sie jedoch ihre Gültigkeit am 19. Januar 2033.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Führer­scheine auf das momentan gültige Dokument umgestellt werden, die Plastik­karte im Scheck­karten­format.

Der inter­nationale Führer­schein

Innerhalb der Mitglied­staaten der Europäischen Union werden alle bisher gültigen Führer­schein-Dokumente weiterhin anerkannt. Dies gilt somit auch für die oben genannten deutschen Führer­scheine: vom alten grauen Dokument, über den rosa­farbenen Papierausweis, den DDR-Führerschein bis zur neuen Plastik­karte.

Nutzen des inter­nationalen Führer­scheins

Außerhalb der Europäischen Union sieht es hingegen manches Mal mit der Aner­kennung vorgelegter Führer­scheine anders aus. Dort werden die deutschen Führer­schein­dokumente bei Fahrzeug­kontrollen unter Umständen nicht anerkannt.

Dies kann viele Ursachen haben: Zu alte Fotos auf dem Fahrausweis, die mit dem aktuellen Aussehen des Fahrers nur noch marginal etwas zu tun haben, fehlende Übersetzungen in die jeweilige Landes­sprache, ausgeblichene Schrift wie beim “Lappen” oder schlicht Unwillen des Beamten oder fehlende zwischen­staatliche Abkommen.

Dem soll der inter­nationale Führerschein abhelfen.

Verwendung des inter­nationalen Führerscheins

Der inter­nationale Führerschein kann bei einer Kontrolle zusammen mit dem aktuellen Scheck­karten­führer­schein vorgezeigt werden.

Der inter­nationale Führerschein ist jedoch nur ein Zusatz­dokument. Er ersetzt den Führerschein im Scheck­karten­format nicht, sondern ergänzt ihn nur. Es müssen also stets beide vorgezeigt werden.

Genügt nicht auch der deutsche Führer­schein?

Der ADAC hat eine Liste erstellt, in welchen europäischen Ländern der deutsche Führerschein anerkannt wird und wo zusätzlich der inter­nationale Führerschein empfohlen wird.

Diese Aufstellung finden Sie beim ADAC.

Gültigkeits­dauer

Der inter­nationale Führerschein wird für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt. Er kann nicht verlängert, aber nach Ablauf unproblematisch neu beantragt werden.

Sollten in dem aktuellen Scheck­karten­führer­schein Befristungen eingetragen sein, so wirken sich diese auch auf den inter­nationalen Führerschein aus. Endet eine solche Frist also vor dem Ablauf von drei Jahren, so wird der inter­nationale Führerschein auch nur für diese kürzere Frist ausgestellt.

Beispiels­weise ist bei vielen Alt­führer­scheinen die Klasse C1E bis zum 50. Lebensjahr befristet. Vollendet der Führer­schein­inhaber in weniger als 3 Jahren sein 50. Lebensjahr, so wird der inter­nationale Führerschein auch nur für diese kürzere Frist ausgestellt. Natürlich kann man auf die Eintragung der befristeten Fahr­erlaubnis­klassen auch verzichten, um die volle Gültig­keits­frist von 3 Jahren zu erhalten.

Wo beantrage ich den inter­nationalen Führerschein?

Der inter­nationale Führerschein kann bei den Führer­schein­stellen in den Straßen­verkehrs­ämtern beantragt werden. Eine Voranmeldung oder Termin­vereinbarung ist normalerweise nicht notwendig.

Was kostest der inter­nationale Führerschein?

Die Be­arbeitungs­gebühren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bei Vorlage eines neuen gültigen Fahrausweises in Scheck­karten­format sollten sich die Gebühren um die 15 € bewegen.

Die Gebühren sind höher, wenn zusätzlich ein Scheck­karten­führer­schein neu beantragt werden muss.

Voraus­setzungen für die Aus­stellung eines inter­nationalen Führerscheins

Voraussetzung für den Erhalt des inter­nationalen Führerscheins ist das Vorliegen eines aktuellen Führerscheins im Scheck­karten­format.

Nur mit der gültigen Plastik­karte kann der inter­nationale Führerschein beantragt werden.

Alte Führerscheine, ob grau, rosafarben oder aus DDR-Zeiten, müssen daher erst einmal gegen die neue Plastik­karte getauscht werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass auch wirklich alle erworbenen Führer­schein­klassen eingetragen werden. Insbesondere für Wohn­mobil­fahrer kann die Klasse C mit den Unterklassen entscheidend sein.

Achten Sie daher genau auf die Über­tragung und fragen Sie gegebenen­falls sofort nach, wenn Unklar­heiten bestehen.

Rück­wirkend kann der neue Fahrausweis nicht mehr korrigiert werden.

Zeitaufwand für die Aus­stellung des inter­nationalen Führerscheins

Besitzen Sie bereits einen neuen Führerschein im Scheck­karten­format, so kann der inter­nationale Führerschein normalerweise sofort ausgestellt werden.

Wenn Sie jedoch über einen älteren Fahrausweis verfügen, muss dieser erst umgetauscht werden. Die Produktion des neuen Führerscheins aus Plastik benötigt Zeit. Sie sollten also nicht erst eine Woche vor Beginn Ihrer Urlaubs­fahrt mit dem Umtausch beginnen.

Welche Unter­lagen brauche ich für die Beantragung des inter­nationalen Führerscheins?

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Beantragung des Ausweises:

  • gültigen Personal­ausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild (ggf. zweites Exemplar für den Scheck­karten­führer­schein)
  • Bisheriger Führerschein

Daneben verlangen die Ämter für ihre Dienstleistungen natürlich auch Bearbeitungs­gebühren. Denken Sie daher an Bargeld oder EC-Karte.

Fazit

Die Beantragung des inter­nationalen Führerscheines lohnt sich nur, wenn Sie das Gebiet der Europä­ischen Union verlassen wollen. Der Ausweis ist längstens 3 Jahre gültig und kostet Bearbeitungs­gebühren, daher sollte er wirklich nur in den Fällen beantragt werden, in denen Sie ihn sehr wahrschein­lich brauchen werden.

Checkliste für die Beantragung des inter­nationalen Führerscheins:

  • gültiger Personalaus bzw. Reisepass
  • Gültiger Führerschein
  • Biometrische Passbilder
  • Bargeld