Schwer­last­abgabe für Wohnmobile in der Schweiz im Jahr 2016

zuletzt bearbeitet am 26.2.2016, Lesezeit etwa 6 Minuten

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 3,5 Tonnen ist in der Schweiz eine Schwer­last­abgabe anstelle einer Auto­bahn­vignette zu entrichten.

Übersicht:

Was ist die Schwer­last­abgabe?

Für Fahrten in oder durch die Schweiz haben die Fahrer von Pkw und Wohnmobilen unter 3,5 Tonnen auf Auto­bahnen eine Auto­bahn­vignette zu kaufen und anzubringen.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gibt es eine solche Vignette nicht. Statt­dessen wird vom schweize­rischen Zoll eine sogenannte Schwer­last­abgabe erhoben.

Wer muss die Schwer­last­abgabe bezahlen?

Betroffen von dieser Abgabe sind sämtliche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Aber auch Fahrzeuge mit geringerem zulässigen Gesamtgewicht können betroffen sein, wenn sie einen Anhänger ziehen, der mehr als 3,5 Tonnen wiegen darf.

Wo gilt die Schwer­last­abgabe?

Im Gegensatz zur Auto­bahn­vignette gilt die Schwer­last­abgabe für das gesamte Gebiet der Schweiz, nicht nur für die Auto­bahnen. Sie wird auf dem gesamten öffentlichen Straßen­netz fällig.

Es nützt also nichts, auf kleine Straßen auszuweichen. Die Abgabe wird für jeden Aufent­haltstag in der Schweiz fällig.

Wo kann ich die Schwer­last­abgabe entrichten?

Die Schwer­last­abgabe muss sofort bei Einreise in die Schweiz entrichtet werden. Zuständig sind die Zoll­stationen an der Grenze. Sobald man seinen Obolus entrichtet hat, erhält man das amtliche Formular und eine Bestätigung über die geleistete Zahlung. Dieser Beleg ist sorgsam auf­zubewahren, denn er kann jederzeit bei einer Kontrolle verlangt werden.

Was tue ich, wenn die Zoll­station unbesetzt ist?

Wenn die Zollstation nicht besetzt ist, was ins­besondere bei kleineren Grenz­übergängen häufiger der Fall ist, ist prinzipiell die Weiterfahrt untersagt.

An den unbesetzten Zollstationen findet sich jedoch die Telefon­nummer des zuständigen Grenzwachtskorps. Dieses ist anzurufen. Die Beamten nennen dann eine amtliche Zahlstelle, wo die Schwer­last­abgabe entrichtet werden kann. Einige Tankstellen und Kioske haben diese Aufgabe übernommen.

Selbst­verständlich dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Beamten zu dieser Zahlstelle mit dem Wohnmobil hinfahren.

Was passiert, wenn ich die Schwer­last­abgabe nicht bezahle?

Kontrollen sind in der Schweiz nicht unüblich. Neben den obliga­torischen Gewichts­kontrollen, um Über­ladungen von Wohnmobilen aufzudecken, wird auch die entrichtete Schwer­last­abgabe geprüft.

Kann der Fahrer die Bezahlung nicht nachweisen, droht neben der Nach­entrichtung der Schwer­last­abgabe eine Geldbuße in Höhe von 100 CHF.

Was kostet die Schwer­last­abgabe in der Schweiz im Jahr 2016?

Jeder Tag Aufenthalt in der Schweiz mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen kostet 3,25 CHF.

Es gibt so etwas wie Zehner­karten, die 32,50 CHF kosten. Hier werden zehn Tage bezahlt, die innerhalb eines Jahres entwertet werden müssen.

Ein Monat kostet 58,50 CHF, ein Jahr 650 CHF.

Dabei akzeptieren die Zahlstellen keine Zahlungen unter einem Betrag von 25 CHF. Es ist also nicht möglich, für den Transit durch die Schweiz nur den Preis für einen Tag zu entrichten. Zehn Einzeltage sind die günstigste Möglichkeit.

Zu viel bezahlte Tage können bei der Ausreise teilweise wieder­erstattet werden. Dabei entstehen jedoch Gebühren, die den zu erstattenden Betrag häufig übersteigen dürften.

Da es keinen Mengen­rabatt gibt, ist unsere Empfehlung, nicht auf Vorrat zu kaufen. Insbesondere sollten Sie nicht auf bloßen Verdacht hin mehrere Zehn­tages­belege kaufen.

Sinnvoller ist es, bei längerem Aufenthalt weitere Kontingente zu kaufen. Der Zahlungs­nachweis kann vor dem Verfall bei der nächst­gelegenen Zollstelle verlängert werden.

Was ist ein Tag im Sinne der Schwer­last­abgabe?

Als Fahrer müssen Sie jeden Tag bezahlen, den sich Ihr Wohnmobil in der Schweiz aufhält. Dabei ist ein Kalender­tag gemeint, nicht 24 Stunden.

Wenn Sie also um 14 Uhr bezahlen, endet dieser Tag um 24 Uhr und nicht erst am nächsten Tag um 14 Uhr. Wenn Sie am nächsten Tag um 14 Uhr aus der Schweiz ausreisen würden, müssten Sie also für zwei Tage bezahlen.

Nun wäre es aber ärgerlich, wenn Sie abends um 23 Uhr einreisen würden und müssten quasi für den bald ablaufenden Tag ebenfalls bezahlen.

Hier hatte der schweizer Gesetzgeber ein Einsehen: Wenn Sie erst nach 19 Uhr einreisen, bezahlen Sie quasi nur den nächsten Tag. Die Pauschale ist aber bereits ab 19 Uhr des Vortages gültig. Aber selbstverständlich müssen Sie den Zahlungsbeleg mitführen, der anzeigt, dass Sie erst nach 19 Uhr eingereist sind.

Gilt die Zehn­tages­karte für zehn aufeinander folgende Tage?

Die Zehnerkarte gilt für zehn beliebige Tage in einem Jahr. Sie müssen also nicht direkt hinter­einander liegen.

Der amtliche Vordruck erlaubt das Eintragen der Einzel­tage. Sie müssen vor (!) der Fahrt das Datum eintragen, also z. B. Donnerstag, 03.03.2016. Der Tag muss hand­schriftlich in das PSVA-Formular eingetragen werden.

Nach­trägliches Eintragen ist nicht möglich. Wenn Sie schon unterwegs sind und kontrolliert werden, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen, wenn der aktuelle Tag nicht im Formular eingetragen ist.

Muss ich bezahlen, auch wenn ich auf einem Camping­platz stehe und das Wohnmobil gar nicht bewege?

Die Schwer­last­abgabe gilt für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz. Sie ist unabhängig von der Benutzung der schweizer Straßen. Sie müssen also auch jeden Tag in Ihr Formular eintragen, den Sie auf dem Camping­platz stehen.

Machen Sie also zum Beispiel 20 Tage Urlaub, müssen Sie auch für 20 Tage die Schwer­last­abgabe entrichten, auch wenn Sie nur am An- und Abfahrtstag das Wohnmobil bewegen.

Brauche ich bei Benutzung der Autobahn zusätzlich eine Auto­bahn­vignette?

Der Schwer­last­abgabe deckt die Auto­bahn­benutzung mit ab. Sie gilt für das gesamte öffentliche Straßennetz auf dem Gebiet der Schweiz.

Eine Ausnahme gibt es für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, wenn sie einen leichten Anhänger mitführen. Für diesen Anhänger muss dann eine Auto­bahn­vignette gekauft und die Vignette auf dem Anhänger angebracht werden.

Fazit

Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben bei der Einreise eine Schwer­lastabgabe zu entrichten. Die Strafen sind hoch, wenn man dies missachtet.

Ein nach­trägliches Entwerten ist nicht möglich.

Die Abgabe muss für jeden Aufenthaltstag des Fahrzeuges in der Schweiz entrichtet werden, auch wenn das öffentliche Straßennetz nicht benutzt wird.

Für weitere Einzel­heiten sei auf die Internet­seite der Einsatz­zentrale der Grenz­wacht­korps-Region verwiesen.

Checkliste

  • Bei Grenzübertritt in die Schweiz an der nächsten Zahlstelle Schwer­last­abgabe entrichten und Zahlung bestätigen lassen
  • Tag und Datum in Vordruck hand­schriftlich eintragen
  • Jeden Aufenthaltstag in der Schweiz Tag und Datum eintragen
  • Beleg stets mitführen und auf Verlangen den Beamten vorzeigen
  • Bei längerem Aufenthalt ggf. Zahlungsbeleg verlängern
  • Vorgang wiederholen, bis die Schweiz mit dem Wohnmobil verlassen wird